Wer haftet für Schäden durch nicht geräumtes Laub?

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Der Herbst ist nicht nur eine schöne Jahreszeit mit buntem Laub, sondern kann auch zu gefährlichen Situationen führen, wenn die Verantwortlichen ihrer Räumpflicht nicht nachkommen. Wenn jemand auf einem nicht geräumten Gehweg ausrutscht und sich verletzt, können sowohl Grundstückseigentümer als auch Mieter mit hohen Kosten konfrontiert werden. Um sich vor den finanziellen Folgen solcher Unfälle zu schützen, empfiehlt Bianca Boss, Vorständin beim Verbraucherschutzverein Bund der Versicherten e. V. (BdV), den Abschluss einer passenden Haftpflichtversicherung.

Privathaftpflichtversicherung: Schutz vor Herbstlaub-Schäden

Die Räumpflicht für Herbstlaub liegt grundsätzlich bei den Kommunen, wenn es um öffentliche Straßen und Wege geht. Sobald jedoch private Grundstücke an die Gehwege angrenzen, tragen die Grundstückseigentümer die Verantwortung für die Räumung. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sind sie dazu verpflichtet, das Grundstück, die Gehwege und die Eingänge von Laub zu befreien. Wird dieser Pflicht nicht ausreichend nachgekommen, können Schadenersatzforderungen entstehen, wenn Personen auf dem Laub ausrutschen, warnt Boss.

Vermietete Immobilien müssen oft von den Mietern verkehrssicher gehalten werden. Im Falle eines Schadens können auch die Mieter zur Verantwortung gezogen werden. Die finanziellen Konsequenzen können in solchen Fällen erheblich sein und im schlimmsten Fall bis zur Pfändungsgrenze reichen.

Eine Privathaftpflichtversicherung bietet Ihnen in solchen Fällen einen umfassenden Schutz. Sie deckt nicht nur die Kosten der gesetzlichen Haftpflicht, sondern wehrt auch ungerechtfertigte Schadensersatzforderungen ab – selbst vor Gericht.

Bianca Boss empfiehlt Vermietern von Immobilien, neben einer Privathaftpflichtversicherung auch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung in Betracht zu ziehen. Insbesondere unbebaute Grundstücke oder vermietete Gebäude, die nicht vom Eigentümer bewohnt werden, sollten separat abgesichert werden. Um sicherzustellen, dass die Versicherungspolice den individuellen Anforderungen entspricht, ist es ratsam, die Bedingungen regelmäßig zu überprüfen und bei Fragen den Versicherer zu kontaktieren.

Die vereinbarte Deckungssumme sollte nicht zu niedrig sein, um im Falle von Sach-, Personen- und Vermögensschäden ausreichend abgesichert zu sein.

Um sich vor den finanziellen Folgen von Schäden durch Herbstlaub zu schützen, empfiehlt es sich eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese übernimmt nicht nur die Kosten für entstandene Schäden, sondern wehrt auch ungerechtfertigte Schadensersatzforderungen ab.

Besonders bei vermietetem Eigentum empfiehlt es sich, neben einer Privathaftpflichtversicherung auch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen. So sind Vermieter auch bei Schäden an ihrer vermieteten Immobilie finanziell abgesichert. Um sicherzugehen, dass die Versicherung ausreichenden Schutz bietet, sollten regelmäßige Überprüfungen der Deckungslücken durchgeführt werden.

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